| Menu |
Werner fand bei Onlinewahn das Bild des Tages.... ich finde, es ist das...
Bild des Jahres 2008

Heinz Rudolf Kunze Sicherheitsdienst
Vorratsdatenspeicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren. Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich umstritten, da sie anlasslos in die Grundrechtspositionen sämtlicher Nutzer elektronischer Dienste eingreift. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“[1] enthalten, das am 9. November 2007 in namentlicher Abstimmung von der Mehrheit der Abgeordneten[2] [3] des Bundestags verabschiedet wurde und mit dem 1. Januar 2008 in Kraft trat. Inwieweit dieses Gesetz mit dem Grundgesetz verträglich ist, soll durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht geklärt werden,[4] allerdings bestehen bereits jetzt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.[5]
Zum Zweck der Strafverfolgung werden Telekommunikationsanbieter und Internetprovider verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation, namentlich von
Telefonverbindungen (Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern, Funkzellen, und bei Prepaid-Karten auch Aktivierungsdatum und -funkzelle, bei Internet-Telefondiensten auch die jeweilige IP-Adresse – jeweils die Daten des Anrufers aber auch des Angerufenen)
Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert) sowie
E-Mail-Verkehr (u. a. Absender, Empfänger, Betreffzeile und jeden Zugriff auf das Postfach),
Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle)
für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern. Unberührt davon sind die im deutschen Telekommunikationsgesetz bereits verankerten Pflichten, staatliche Behörden bei der Ermittlung von Straftaten zu unterstützen.[6]Diese Pflichten werden durch das neue Gesetz erheblich ausgebaut.
und weiteres zu lesen bei http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
und schließlich die Seite: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
FORUM - Wunschzettel - Die Zeit - Süddeutsche - Bundesregierung - Nachrichtenquellen 1 - Nachrichtenquellen 2 - Nachrichtenquellen 3 - New York Times - (e) - Virus Info - Tagesschau TV live - Phoenix TV life - N-TV live - Deutsche Welle TV live - ZDF live - BBC TV life - BBC - englisch - Hurricane Warnung - Überregionale News - Witzige News - Sonstige News 1 - Börse - Fiananzen - Yahoo News - englisch - Sonstiges News - englisch - Christliche News - Tageslosung - BLZ - Telefonbuch - t-info Suchdienste - Sport - sonstige News - Formel 1 Fahrer - Formel 1 Team - 1. Bundesliga Live - Ticker - Tabelle - 2. Bundesliga Live - Ticker - Tabelle - Regionalliga Nord Live - Ticker - Tabelle - Regionalliga Süd Live - Ticker - Tabelle - Zitate - Sprüche - Bauernregel - Bruder Johannes - mein ungewöhnlichstes Photo - Wissenschaft - Heute Journal mit Harald Schmidt - 175 Jahre Hambacher Fest - Bild des Jahres 2008 -